Almanach
Titel
32. / Gemeinnützigkeit im Wohlthun / Fürstliche Wohlthaten sollen, so viel als möglich, gemein- / nützig seyn.
Incipit
Ein König, dessen Wesir mit den Gütern des Staates sehr freygebig war, verboth seinem Schatzmeister bey Strafe, die Hand zu verlieren,…
Autorangabe
Jos. v. Hammer
Personen
Anmerkung
Morgenländische Sittenbilder. Schluß der Auszüge aus dem Achlak al-mohseni (Sammlung
INr 14324, Obj 40)