Almanach
Titel
Beantwortung / der drey Anfragen eines Schauspiel- / Directors, S. 109 des vorjährigen / Theater-Kalenders
Incipit
1) Nein, dazu hat er kein Recht. 2) Wenn ein Schauspieler durch den Dienst, den er dem Directeur leistet, krank geworden, so ist dieser auch verpflichtet ihm den Gehalt (oder wenigstens einen Theil desselben) fortzuzahlen.…
Autorangabe
unbezeichnet
Anmerkung